Bauchstraffung und Bauchdeckenstraffung
Bachstraffung - Wenn der Bauch weg muss...
Innerhalb des Spektrums der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie ist die so genannte Bauchdeckenplastik, auch als Abdominoplastik, Bauchstraffung,
bzw. Bauchdeckenstraffung bekannt, eine Möglichkeit, die Form des Bauches im Falle einer Verformung optisch zu verbessern.
Dem zugrunde liegt häufig eine sehr umfangreiche Abnahme, bei der sich die Bauchhaut in einem zu geringen Umfang zurück gebildet hat. Es
verbleibt in dem Fall eine so genannte Fettschürze, die überlappt, bzw. herunter hängt und häufig mit Hautirritationen, wie zum Beispiel
Entzündungen unterhalb der Hautfalte oder auch Ekzemen einher geht.
Bei der Bauchdeckenplastik wird die überschüssige Haut an den Bereichen des mittleren und des unteren Bauches entfernt, darüber hinaus das
überschüssige verformte Gewebe und das restliche Fettgewebe.
Der Bauchnabel wird entfernt und an passender Stelle nach der Entfernung der Haut wieder eingesetzt. Anschließend werden die Resthaut, sowie
die dort gelagerten Muskeln gestrafft und an der Schamhaargrenze vernäht. Die Operation wird ausschließlich unter Vollnarkose durchgeführt und
dauert etwa drei Stunden. Die anschließende Verweildauer im Krankenhaus ist abhängig von der Wundheilung und liegt entsprechend zwischen zwei und
sieben Tagen.
Nach der OP muss für mehrere Wochen ein Kompressionsmieder getragen werden. Es bestehen einige Risiken, so zum Beispiel Wundinfektionen,
Narbenbildung, Durchblutungsstörungen des versetzten Nabels, sowie Sensibilitätsstörungen der Haut. Auf Sport muss für acht bis zwölf Wochen nach
der OP verzichtet werden.
Die Vorteile einer Bauchdeckenplastik liegen in erster Linie im äußeren Erscheinungsbild, sowie in dem Umstand, dass sich am operierten Bauch
kein Fettgewebe mehr bilden kann. Es ist jedoch sehr wichtig, dass in den Folgejahren keine drastische Gewichtszunahme mehr stattfindet, da sonst
unschöne Verformungen stattfinden können.
Nur in wenigen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die OP. Üblicherweise zählt eine Bauchdeckenplastik zu den rein ästhetischen
Eingriffen ohne medizinische Relevanz. Lediglich bei übermäßiger Ekzembildung in den Hautlappen kann mittels Gutachten eine Kostenübernahme
erfolgen. Hierzu muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen kontaktiert werden.
|