Die Leberwerte im Zusammenhang mit der MP
Untersuchung
Die MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) wird zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit
einer Person genutzt.
Im Volksmund wird sie auch gerne als "Idiotentest" bezeichnet, die gesetzliche Bezeichnung ist
"Begutachtung der Fahreignung".
Der Begriff "Fahreignung" benennt die geistige, seelische und körperliche Eignung zur Führung eines Fahrzeugs im
öffentlichen Straßenverkehr.
Dabei liefert ein Gutachten der medizinisch psychologischen Untersuchung eine Prognose zur Verkehrstüchtigkeit
des Auftraggebers. Grundlage dieser Prognose sind Fakten aus Tests und das Erfahrungswissen der Prüfer. Hiermit
lassen sich dann Wahrscheinlichkeitsaussagen über das Verhalten des Fahrers in der Zukunft tätigen und ob von ihm
eine Gefährdung des Straßenverkehrs ausgehen kann.
Zur MPU gehören der medizinische und der psychologische Test.
Bei der medizinischen Untersuchung geht es hauptsächlich darum, medizinische Bedenken zur Fahrtüchtigkeit
auszuräumen.
Der Schwerpunkt des medizinischen Teiles der MPU liegt auf der Feststellung, ob beim Auftraggeber
gesundheitliche Veränderungen vorliegen, die sich auf den Missbrauch von Drogen, Alkohol und Medikamente
zurückführen lassen.
Dabei werden oberflächliche Untersuchungen, wie eine kurze Prüfung der grob- und feinmotorischen Fähigkeiten,
das Abtasten der Leber oder eine Sichtprüfung des Erscheinungsbildes vorgenommen.
Neben diesen rein äußerlichen Untersuchungen sind auch die Blutentnahme zur Überprüfung der Leberwerte bei Verdacht auf Alkoholmissbrauch und ein Drogenscreening bei Verdacht auf Medikamenten- oder
Drogenmissbrauch bei einer MPU Standard.
Bei der Blutentnahme werden folgende Parameter geprüft und bestimmt:
- Gamma-GT (Normbereich bei Männern bei 6 - 28 U/l und bei Frauen 4 - 18 U/l)
- GOT (Normbereich bei Männern 5 - 18 U/l und bei Frauen 0 - 15 U/l)
- GPT (Normbereich bei Männern 5 - 23 U/l und bei Frauen 0 - 19 U/l)
- MCV (Normbereich bei Männern 80 - 105 fl und bei Frauen 83 - 93 fl).
Diese Werte sind jedoch nur grobe Richtlinien, da sie von Labor zu Labor variieren können. Besonders in den
letzten Jahren wurden von einigen Laboratorien neue Messverfahren eingeführt, die von anderen Normwerten
ausgehen.
Um wirkliche Klarheit zu erlangen, sollten Auftraggeber einer MPU zu den Ergebnissen der Bluttests ihren
behandelnden Arzt zu Rate ziehen.
Die Ergebnisse der Bluttests zur Bestimmung der
Leberwerte haben jedoch bei der MPU zunehmend an Bedeutung verloren, da auch bei bekanntem Alkoholabusus die
Laborbefunde bei Probanden unauffällig geblieben sind.
Neue Verfahren werden zur Zeit eingeführt, wie das CDT.
Die Labordiagnostik zur Erfassung von Alkoholismus (CDT).
Das CDT beispielsweise weist ein durch Alkoholeinfluss verändertes Transferrin mit reduziertem
Kohlenhydratanteil nach.
Dieses Verfahren übertrifft die Spezifität und die Sensitivität der bisher gebräuchlichen "Alkohol-Parameter" in
einem sehr hohen Maß und ist damit aussagekräftiger als die Prüfung der Leberwerte oder die des Ery-Volumens. Auch
können mit Hilfe des CDT Erhöhungen der Leberwerte und des MCV, die sich nicht auf den Alkoholabusus zurückführen
lassen, labordiagnostisch abgeklärt werden.
Fazit:
Die Blutentnahme zur Bestimmung der Leberwerte im Rahmen einer MPU ist nicht abschließend aussagekräftig.
Denn sind die Werte unauffällig, spricht das nicht für den Auftraggeber - im Grunde sind diese Ergebnisse
bedeutungslos.
Sind die Werte auffällig, kann dies nur als Indiz gewertet werden, dass die zu testenden Personen über ihren
Alkoholkonsum keine wahren Aussagen gemacht haben; ein Beweis für einen Alkoholmißbrauch und eine daraus
resultierende Fahrtüchtigkeitseinschränkung ist es jedoch nicht. Hierzu sind weitere Tests, wie der oben genannte
CDT Test oder der EtG notwendig.

Dieser Beitrag wurde letztmalig am 02.08.2012 aktualisiert
|